Arbeitsschutz und Schutzausrüstung
Arbeitsschutz
Einleitung - Was versteht man unter Arbeitsschutz?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Berufe. Jeder Beruf
hat seine eigenen Aufgaben und Anforderungen und wird unter den
verschiedensten Bedingungen ausgeführt. Es gibt Berufe, die mit mehr
Gefahren verbunden sind als andere, z. B. Dachdecker, Bauschlosser,
Schweißer, Zimmerer, Maurer oder Betonbauer sind nur einige der Berufe
mit gefährlicheren Arbeitsbedingungen. Zu den gefährlicheren
Arbeitsbedingungen gehören z. B. erhöhte Unfallgefahren (Stürze vom
Dach, herabfallende Gegenstände, Gefährdung durch Chemikalien usw.),
arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden (durch physische
Belastungen wie z. B. durch Tragen und Heben schwerer Lasten, Einatmung
von Chemikalien, Gefahrstoffe, Allergien, Atemwegserkrankungen z. B.
durch Asbest, Lärm usw.) und allgemeine Berufskrankheiten der jeweiligen
Sparte.
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Beschäftigten vor
den jeweiligen arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen
ihres Berufes zu schützen. Durch verschiedene Maßnahmen und Mittel soll
so die Arbeitssicherheit erhöht werden und eine sichere und gesunde
Arbeitsumgebung geschaffen werden. Vermeidung von Gefahren und Unfällen
gehört zum Arbeitsschutz, sowie die Verringerung der Folgen von
Arbeitsunfällen, Gesundheitsschutz und der Schutz spezieller
Personengruppen (wie beispielsweise Jugendschutz oder auch
Mutterschutz).
Kurze Geschichte des Arbeitsschutzes
Durch die Industrielle Revolution, die sich im 19.
Jahrhundert in Europa durchsetzte, wurde die Arbeitswelt
industrialisiert und so komplett verändert. Der Wandel von der Agrar-
zur Industriegesellschaft führte nicht nur zum schnellen Vorantreiben
von Produktivität, Wissenschaft und Technologien, sondern auch verstärkt
zu Arbeitsunfällen und sozialen Missständen.
1828 Preußen. Der festgestellte Gesundheitszustand
der Rekruten bei der Musterung hat sich stark verschlechtert und viele
der Rekruten gelten als Untauglich. Es wurde festgestellt, dass dies
Folge der immensen Kinderarbeit ist.
1839 Einführung des „Preußischen Regulativs“.
Damit wurde die Kinderarbeit in den Fabriken beschränkt und für Kinder
unter 9 Jahren verboten. Jugendliche unter 16 Jahren durften nur 10
Stunden am Tag arbeiten.
1853 Die Gewerbeaufsicht wird eingeführt und in
der preußischen Gewerbeordnung wird die Arbeit an Sonntagen und
Feiertagen verboten.
1874 Arbeiterparteien im Reichstag setzen durch,
dass Schutzmaßnahmen vor giftigen Stoffen und beweglichen Maschinen
eingeführt werden.
1887 Der heute noch gültige Aufsichtsparagraph
wird eingeführt. Fabrikinspektoren sollten Gefahr für Leib und Leben
erkennen und auf die Beseitigung der Gefahren hinarbeiten.
1881 Reichstag beschließt mehrere Gesetze zur
sozialen Sicherung. Und 1883 tritt das Krankenversicherungsgesetz
in Kraft, welches für Krankengeld, ärztliche Behandlung, Arznei,
Hilfsmittel und weiteres sorgt.
1885 tritt das Unfallversicherungsgesetz in Kraft
und führt verschiedene Leistungen bei Betriebsunfällen ein, wie z. B.
Unfallrenten, medizinische Heilbehandlung usw.
1891 Arbeiterschutzgesetz wird erlassen und so die
staatliche Gewerbeaufsicht gegründet, die Fabriken und Gewerbe
überwacht. Das aus Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften bestehende
duale Arbeitsschutzsystem entsteht und zum Ende des 19 Jahrhunderts
werden Arbeitnehmer immer mehr vor Gefahren bei der Arbeit geschützt und
entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen.
1973 Einführung des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Betriebe müssen Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und weitere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitstellen.
1985 Der Arbeitsschutz wird auf europäischer Ebene
geregelt im Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft.
1996 Arbeitsschutzgesetz tritt in Kraft und das
Sozialgesetzbuch VII.
Was gehört zum Arbeitsschutz? Verschiedene Aspekte? Arten des
Arbeitsschutzes?
Es gibt unterschiedliche Aspekte bzw. Arten des
Arbeitsschutzes. Dazu zählen der allgemeine Arbeitsschutz, der soziale
Arbeitsschutz, der technische Arbeitsschutz und der medizinische
Arbeitsschutz.
Allgemeiner Arbeitsschutz:
Die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer stehen hier
im Mittelpunkt. Arbeit soll entsprechenden Arbeitsschutzbedingungen nach
gestaltet werden und die Arbeitskraft somit erhalten werden.
Sicherheitsvorschriften sollen umgesetzt werden und sind vom
Arbeitnehmer ausdrücklich einzuhalten, denn eine Verletzung der
Sicherheitsvorschriften kann im schlimmsten Fall sogar zur fristlosen
Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Sozialer Arbeitsschutz:
Dazu gehört der Kinder- und Jugendarbeitsschutz, Frauen-
und Mutterarbeitsschutz. Das Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz und die
Sozialvorschriften im Straßenverkehr (regelt die erlaubten Lenkzeiten
und Ruhepausen von Lkw- und Busfahrern usw.).
Technischer Arbeitsschutz:
Der Umgang mit Maschinen und anderen Arbeitsmitteln kann
ebenfalls erhebliche Risiken für die Gesundheit darstellen oder
lebensgefährlich sein. Daher gibt es vielzählige Rechtsvorschriften, die
den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Dazu zählen das
Gefahrgutrecht, Gefahrstoffrecht, Sprengstoffrecht, Recht zum Umgang mit
biologischen Arbeitsstoffen und das Chemikalienrecht. Für Anlagen und
Geräte muss auf Anlagensicherheit geachtet werden, so auch bei
Baustellen und Arbeitsstätten, Produktsicherheit, Anlagensicherheit und
die Sicherheit von Medizinprodukten stehen ebenfalls im Vordergrund. Die
Regelungen zu strahlenbedingten Gesundheitsgefahren werden im
Atomgesetz, der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung
festgehalten.
Medizinischer Arbeitsschutz:
Sicherheitsfachleute untersuchen Arbeitsplätze
hinsichtlich des Risikos für Berufskrankheiten, verschiedene
Gesundheitsprobleme und Unfällen. Krankenkassen und
Berufsgenossenschaften kooperieren miteinander und arbeiten auch mit
Betriebsärzten und Betriebsräten usw. zusammen. Ärzte machen
arbeitsmedizinische Fortbildungen und auch die psychologischen und
soziologischen Fragen, die das Arbeitsleben betreffen, werden
untersucht.
Gesetze
Aufgrund vieler europäischer Richtlinien
zur Vereinheitlichung des Arbeitsschutzes wurden in Deutschland viele
verschiedene Gesetze verabschiedet. Mittlerweile hat sich folgende
Struktur ergeben: Das
Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen:
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG) mit seinen Verordnungen (GPSGV, Beispiele):
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Das Chemikaliengesetz mit seinen
Verordnungen.
Das Atomgesetz mit seinen Verordnungen:
Quelle der Verordnungsstruktur: Wikipedia
Arbeitsschutz
Schutzausrüstung
Jedes Jahr gibt es unzählige Arbeitsunfälle in fast allen
Bereichen. Es gibt leichte Unfälle mit kleinen Verletzungen, schwere
Unfälle mit üblen Verletzungen und auch tödliche Arbeitsunfälle. Um
Unfällen vorzubeugen, die Arbeiter zu schützen und die Arbeit generell
sicherer zu machen, gibt es die Persönliche Schutzausrüstung, auch PSA
genannt. Sie gehört zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit und soll
den Träger während der Arbeit vor Gefahren schützen und ebenfalls das
Risiko von Arbeitsunfällen mindern. Die Sicherheit und Gesundheit des
Arbeiters steht im Mittelpunkt und die Schutzausrüstung wird in vielen
verschiedenen Bereichen eingesetzt, wie z. B. in der Bauwirtschaft,
Land- und Forstwirtschaft, in Laboren und Chemiebetrieben, bei der
Feuerwehr und in vielen anderen Branchen ebenfalls.
Die Schutzausrüstung kann aus verschiedenen Teilen
bestehen, wie beispielsweise Schutzbrille, Handschuhe, Schutzhelm usw.
Dabei kommt es immer auf die jeweilige Arbeit und deren Anforderungen
an. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die
Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss er
die einwandfreie Funktionsweise der Schutzausrüstung gewährleisten sowie
den einwandfreien hygienischen Zustand. Zum optimalen Schutz werden
meist mehrere Teile der Schutzausrüstung kombiniert, wie z. B. Helm,
Handschuhe, Ohrstöpsel, Schutzbrille usw.
Die Schutzausrüstung ist in mehrere Kategorien unterteilt
und jede Kategorie steht für eine andere Art von Gefährdung. Außerdem
muss die PSA den jeweiligen (Din oder EN) Normen und Gesetzen der Länder
entsprechen. Folgende Kategorien gibt es:
Kategorie 1 beinhaltet Schutzausrüstung für
geringfügige Risiken, wie z.B. Handschuhe, Sonnenbrille und
Taucherbrille.
Gegen mittlere Risiken sollen die Teile der Schutzausrüstung aus
Kategorie 2 schützen. Mittlere Risiken werden als Risiken eingestuft
z. B. durch mechanische Gefahren, die ernste Verletzungen verursachen
können. Zur PSA der Kategorie 2 zählt:
Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuh, Sicherheitsschuh,
Schweißeranzug, Schnittschutzhosen und Schutzhelme (für Industrie und
Bau).
Die Kategorie 3 enthält Schutzausrüstung gegen tödliche oder
irreparable Verletzungen. Auslöser dafür sind häufig chemische Gefahren.
Zu dieser Kategorie zählt:
Atemschutzgerät, Tauchgerät, Absturzsicherung, Schutzhandschuh,
Schutzkleidung gegen Chemikalien und CMR-Arzneimittel, Atemschutzmasken
der Stufe FFP3. |